STATUTEN VEREIN «CAVALLO MUSIC KULTURVEREIN», Stäfa
Stand 4. Oktober 2023
1. Name, Sitz
2. Zweck des Vereins
3. Vorstand
4. Mitgliedschaft
5. Finanzen und Haftung
6. Mitgliederversammlung
7. Auflösung des Vereins
8. Inkrafttretung
1. Name, Sitz
Unter dem Namen „Cavallo Music Kulturverein“ besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB.
Vereinssitz ist: 8712 Stäfa
2. Zweck des Vereins
Der Verein hat zum Zweck, die spontane und/oder konzertante Musik zu fördern und zu unterstützen. Der Verein fördert den Nachwuchs. Der Verein kann als Veranstalter
und/oder als Partner von Veranstaltern auftreten, wie auch mit anderen, der Musik
zugeneigten Künsten kollaborieren, wie z.B. Tanz, Theater etc. Der Verein kann
Immobilien erwerben und veräussern, sofern dies zum Nutzen des Vereins geschieht. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
3. Vorstand
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er wählt je eine Person für den Präsidenten/-in und Vizepräsidenten/-in, für das Aktuariat und für die Finanzen.
Bei Stimmengleichheit in Vorstandsabstimmungen zählt die Stimme des Präsident/-in doppelt. Zeichnungsberechtigt ist der Präsident/-in, der Vizepräsident/-in, der Aktuar/-in und der Kassier/die Kassierin alle mit Kollektivunterschrift zu zweien. Hinzukommend wird angestrebt, folgende Bereiche mit jeweils einer verantwortlichen Person zu besetzten, welche ebenfalls dem Vorstand beisitzt.
Tätigkeitsbereiche:
Technik
Marketing/ Presse
Mitgliederbetreuung
Outdoor-Aktivities
Vorstandsmitglieder haben keine Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen anstellen. Aufgabenkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selber. Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Eine Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) ist gültig. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und/oder Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird alle 2 Jahres, gerade Jahreszahlen, durch die Mitgliederversammlung gewählt und verpflichtet sich im Sinn und Zweck des Vereins zu handeln. Bei einer Vakanz innerhalb des Vorstandes hat dieser das Recht, eigenmächtig eine Ersatzperson «ad interim» in den Vorstand aufzunehmen, um den laufenden Betrieb nicht zu gefährden.
Abwahl des Vorstandes
Einzelne Vorstandmitglieder oder der ganze Vorstand können durch einen begründeten, von mindestens 3/5 der Mitmitglieder unterstützten Misstrauensantrag an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einem einfachen Mehr aller anwesenden Mitglieder abgewählt werden. Stimmenstellvertretung nicht gestattet.
4. Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jede natürliche Person Mitglied des Vereins Cavallo Music Kulturverein werden. Voraussetzung dafür ist die Bezahlung des jährlichen
Mitgliederbeitrages und das Interesse am Verein. Soweit durch den Vorstand nicht anderweitig bestimmt, erfolgen sämtliche Beiträge der Mitglieder materieller und immaterieller Natur in vollem Umfang ehrenamtlich und ohne Gegenleistung.
Mitglieder
Die Aufnahme neuer Mitglieder wird durch die Einladung zur Mitgliederversammlung bestätigt. Mit der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Statuten verbunden.
Gönnermitglieder
Gönnermitglieder des Vereins Cavallo Music Kulturverein sind alle jene Personen, welche einen Geld- oder Sachwert in der Höhe ab CHF 100.- dem Verein einzahlen, für das laufenden Vereinsjahr in welchem der Gönnermitgliederbeitrag erhalten wurde. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die oben genannte Mitgliedschaft.
Gönner
Gönner des Vereins Cavallo Music Kulturverein sind alle jene Personen, welche einen Geld- oder Sachwert in der Höhe ab CHF 500.- dem Verein für das laufenden Vereinsjahres spenden, in welchem der Gönnerbeitrag erhalten wurde.
Erlöschen, Austritt oder Auschluss einer Mitgliedschaft,
Die Mitgliedschaft erlischt mit der schriftlichen Austrittserklärung per Ende Vereinsjahr, 31.08., an den Präsidenten oder durch das Nichtbezahlen des Mitgliederjahresbeitrag bis 31.08. Es besteht kein Mahnungswesen seitens des Vereins.
Ausschluss
Ein Mitglied kann jederzeit vom Vorstand (3/5 aller Vorstandsmitglieder) aus Gründen der Verletzung der Statuten ausgeschlossen werden.
Der Gesamt-Vorstand fällt den Ausschlussentscheid, das Mitglied kann gegen den Ausschlussentscheid innert 30 Tage schriftlich an die nächste Mitglieder-versammlung rekurrieren. Vor dem Ausschluss ist das entsprechende Mitglied auf jeden Fall anzuhören. Bis zum endgültigen Entscheid ruhen die Mitgliederrechte.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft entfällt jeder Anspruch auf bereits geleistete Beiträge.
5. Einnahmen, Finanzen und Haftung
Einnahmen
- Mitgliederbeiträge
- Gönnermitgliederbeiträge
- Gönnerbeiträge
- Einnahmen durch Veranstaltungen
- Unterstützungsbeiträge, Vermächtnisse und Schenkungen können in Sach-, Dienst- oder Geldleistung angenommen werden.
- Fördergelder aus privater und öffentlicher Hand.
Finanzen / Buchhaltung
Investitionen, die die Aufrechterhaltung der Jam-Nights oder sonstige Veranstaltungen übersteigen, sind vom Vorstand zu genehmigen. Der Kassier hat die Pflicht den Vorstand darauf hinzuweisen, eine grössere Investition abzulehnen, wenn diese den Verein in finanzielle Nöte bringt, wie auch eine absehbare Verschuldung des Vereines umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Möchte der Vorstand die Investition trotzdem, kann er Unterstützungsbeiträge beantragen, private Mittel vorschiessen oder durch eine ausserordentliche Mitglieder-versammlung die Sachlage vorlegen und darüber abstimmen lassen. Der Kassier ist verpflichtet, auf Voranmeldung 14 Tage im Voraus dem Vorstand Einsicht in die Buchführung zu gewähren.
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils per 1.9. und endet per 31.8.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins Cavallo Music Kulturverein haftet nur das Vereinsvermögen gemäss ZGB Art. 75a. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Die Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Der Vorstand oder 3/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen.
Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Genehmigung der Jahresrechnung und Entgegennahme des Revisionsberichts
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und/oder des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
f) Antrag auf Statutenänderung
g) Schriftlich eingereichte Anträge / Varia
Anträge der Mitglieder unter Varia müssen 5 Tage vor der
Mitgliederversammlung dem Präsidenten/in schriftlich eingereicht werden.
h) Übertragungen von Stimmvollmachten sind gültig.
1 Stimme an 1 anwesende Vertretung
7. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit mit Zweidrittelmehrheit an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution, mit Sitz in der Schweiz, mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden.
Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen
8. Statutenänderungen
Jede Statutenänderung bedarf der Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Diese revidierten Statuten wurden an der Vereins-Mitgliederversammlung vom
4. Oktober 2023 von den anwesenden Mitgliedern und dem Vorstand genehmigt.
Sie treten mit gleichem Datum in Kraft.
Statuten Cavallo Music Kulturverein 04.10.2023
Aktueller Vorstand:
Präsident - Ivan Künzli
Aktuarin und Vizepräsidentin - Karin Russek
Kassier und Mitglieder - Martin Büchler
Technik - Bruno Bechter
Beirat - Martin Stark
Nautic - Departement Martin Kaufmann
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